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BGH, 08.07.1952 - 2 StR 37/50 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 08.07.1952 - 2 StR 37/50
Denn er hätte, wie die Feststellungen des Schwurgerichts ergeben, bei genügender Anspannung seines Gewissens die Rechtswidrigkeit der Erlasse mindestens erkennen können (BGHSt 2, 194 ff).